Gute Nachbarn, enttäuschte Nachbarn
Nicht jeder ältere Mensch hat Angehörige, die ihm helfen; dann übernehmen oft Nachbarn/Freunde die Betreuung – manchmal in der Hoffnung, in einem Testament bedacht zu werden oder sonst etwas zu bekommen. Wenn diese Nachbarn/Freunde dann leer ausgehen, stellt sich die Frage: Können sie für solche Betreuung etwas verlangen, und wenn ja, was? Der Oberste Gerichtshof sieht das – vereinfacht gesagt – so: