Thema Liegenschaft: Neue Steuern ab 1.1.2016 – und 5 Gründe, nicht zu schenken

Letztens haben Sie erfahren, was Sie nach dem Silvesterkater an neuen Steuern erwartet, und was Sie dieses Jahr noch tun können bzw. sollen. Das war aber nicht die ganze Wahrheit: Es gibt auch Gründe, gar nichts zu tun – 4 davon lernen Sie gleich kennen, wenn Sie wollen.

Der erste Grund ist einfach: Wenn Sie Ihre Wohnung verschenken, gehört sie Ihnen nicht mehr. Wenn die Wohnung zugleich Ihr „Notgroschen“ (z.B. für Pflege) ist, macht es Unterschied, ob Sie Eigentümer sind oder nicht. Hat Ihr Kind später einmal selbst Probleme (Schulden, Scheidung, „ungewollte“ Pflichtteilsberechtigte usw.) kann es mühsam bis schwierig sein, das Kind (samt etwaigem Schwiegerkind) zur ursprünglich angedachten Verwendung zu motivieren – zwingen können Sie ohnehin niemanden dazu.

Hören Sie ruhig auf Ihr Bauchgefühl: Insbesondere Eltern, die (neben Wohnrecht) auch Belastungs- und Veräußerungsverbote, Vorkaufs- und Aufgriffsrecht, zwingende Weitergabe an andere Kinder/Enkel usw. im Vertrag haben wollen, sind innerlich oft nicht bereit „loszulassen“. Möglicherweise ersparen Sie sich zwar Geld, handeln sich dadurch aber andere Probleme ein – und diese verfolgen Sie dann den Rest Ihres Lebens.

Ein zweiter Grund: Wenn es Ihr Plan ist, bei Bedarf die Wohnung zu verkaufen, um eine andere (seniorengerechte) Wohnung oder ein Heim zu finanzieren, hätten Sie als Eigentümer eine Hauptwohnsitzbefreiung von der Immobilienertragssteuer; ist Ihr Kind Eigentümer und Sie haben ein Wohnrecht, hat Ihr Kind als Verkäufer diese Befreiung nicht: Es wird 4,2% vom Kaufpreis Steuern zahlen müssen. Und wenn wieder eine Schenkungssteuer eingeführt wird, würde das Weitergeben des Geldes an Sie noch einmal besteuert werden.

Drittens machen Sie mit der Schenkung genau das, was Staat von Ihnen erwartet: Sie produzieren sofort einen Steuervorgang und liefern Ihr Geld jetzt ab, statt möglicherweise irgendwann in der Zukunft („Vorzieheffekt“). Das heißt nicht, dass Herr Schelling und seine Nachfolgerinnen nicht später neue Ideen entwickeln, Ihnen noch einmal Geld abzunehmen.

Nummer Vier – es zahlt sich im Gesamtergebnis nicht aus: Die neuen Steuern und die Weitergabe an Kinder jetzt sind nicht isoliert zu sehen, sondern schaffen eine neue Situation, die später geändert werden muss. Der Klassiker: Sie schenken Wohnung und Ferienhaus je zur Hälfte an Ihre beiden Kinder; diese wissen aber derzeit noch gar nicht, was Sie einmal damit machen wollen. In ein paar Jahren will ein Kind die Wohnung und das andere das Haus ganz für sich – und das Tauschen der Hälften wird dann teuer; Kosten für Verträge und Grundbucheintragung fallen auch jedes Mal an. So etwas wird im Ergebnis immer ein Verlustgeschäft sein, da braucht man die konkreten Zahlen gar nicht zu kennen.

Klartext: Ich persönlich halte nichts davon, ausschließlich aus (aktuellen) Steuergründen zu schenken. Wenn Sie schon eine Zeit lang darüber nachgedacht haben, rechnen Sie nach, und tun Sie es.

Wenn Sie bis heute keinen Gedanken ans Schenken verschwendet haben, tun Sie es bitte auch jetzt nicht.

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